Wir haben gemäß den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) eine interne Meldestelle eingerichtet, über die berechtigte Personen Hinweise auf mögliche Verstöße vertraulich abgeben können.
Wer kann Hinweise abgeben?
Hinweisgebende Personen im Sinne des § 1 HinSchG – etwa Mitarbeitende, ehemalige Mitarbeitende, Bewerber:innen, Dienstleister oder Geschäftspartner:innen – können sich an unsere interne Meldestelle wenden.
Was kann gemeldet werden?
Meldungen können sich insbesondere auf Verstöße beziehen, die:
- strafbewehrt oder bußgeldbewehrt sind (§ 2 HinSchG),
- den Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit betreffen,
- die Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane verletzen.
Wie erfolgt die Meldung?
Meldungen können schriftlich oder mündlich erfolgen. Unsere interne Meldestelle wird durch eine unabhängige externe Kanzlei betrieben:
Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte / Notar
Grabenstraße 12, Kortumhaus
44787 Bochum
📞 Telefon: +49 (0)234 57 95 21 0
📠 Telefax: +49 (0)234 57 95 21 21
📧 E-Mail: [email protected]
Mündliche Meldungen können telefonisch oder über eine andere Sprachübermittlung erfolgen. Schriftliche Hinweise senden Sie bitte direkt per E-Mail an die genannte Adresse.
Was passiert nach der Meldung?
Die interne Meldestelle führt das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren gemäß HinSchG durch. Die Identität der hinweisgebenden Person wird dabei vertraulich behandelt. Eine Rückmeldung über den Stand und das Ergebnis der Prüfung erfolgt innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist.